Bei Gastroconsult erhalten Sie nicht nur bewährte Treuhand-, Steuer- und Revisionsdienstleistungen, sondern auch massgeschneiderte Unternehmensberatung. Unsere Unternehmensberater verstehen die dynamischen Anforderungen der Gastronomie und Hotellerie. Daher bieten wir Unternehmensberatung on Demand – genau dann, wenn Sie sie brauchen. Lernen Sie unsere Berater kennen.
Die Symbiose aus Künstlicher Intelligenz (KI) und Gastronomie, die noch vor wenigen Jahren undenkbar schien, ist heute ein vielversprechendes Terrain für innovative Betriebe. Trotz der omnipräsenten Online-Plattformen nutzen erstaunlicherweise über 90 % der Gastronomiebetriebe diese Absatzkanäle nicht, wie eine Erhebung von GastroSuisse im Jahr 2022 zeigt.
Immer wieder ist von den Generationen Y, Z und neuerdings sogar A die Rede. Es gibt für diese Generationen Influencer, welche die Lebenseinstellungen dieser Generationen den Babyboomern verständlich machen beziehungsweise übersetzen.
In einer sich ständig verändernden Geschäftswelt ist die Rolle des Treuhänders besonders wichtig, insbesondere für Unternehmen in der Gastronomie- und Hotelleriebranche. Die Anpassung an neue Herausforderungen und die Integration moderner Ansätze sind entscheidend, um langfristig erfolgreich zu sein. Ein Blick auf den sich verändernden Treuhänderberuf und wie die Betriebe profitieren.
Die Schweizer Gastronomiebranche hatte in den letzten Jahren mit verschiedenen Herausforderungen zu kämpfen: von den Auswirkungen der Pandemie, über Arbeitskräftemangel bis hin zu steigenden Betriebskosten. Nun steht mit der bevorstehenden
Mehrwertsteuererhöhung per 1. Januar 2024 eine weitere Veränderung an.
Es gibt nichts Teureres als Verschwendung und unsorgfältiger Umgang mit Ressourcen. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir hier von Mitarbeitenden, Gästen, Nahrungsmitteln, Transportwegen oder Wasser und Strom sprechen. Ein Betrieb, der auf Nachhaltigkeit setzen möchte, sollte immer alle Betriebsbereiche im Blick haben.
Die Gastronomie untersteht dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Der L-GAV ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und wird dadurch auf alle Betriebe anwendbar, sobald diese gastgewerbliche Leistungen anbieten.
Die künstliche Intelligenz ist in aller Munde – sie ist bereits seit vielen Jahren auf dem Vormarsch. In den letzten Monaten hat das Tempo der Entwicklung rapide zugenommen, insbesondere bei der Entwicklung und dem Einsatz von ChatGPT.
Preisanpassungen sind aufgrund globaler Entwicklungen wie dem Krieg in der Ukraine unausweichlich geworden. Nur: Wie sollen Gastronomen vorgehen?
Viele Gastronomen bezahlen Künstlerinnen und Künstler für ihren Auftritt noch immer in Form von Gutscheinen, Bargeldbeträgen oder durch eine Topfkollekte. Sie sind diesbezüglich der Meinung, dass sie als Auftraggeber keine Sozialabgaben entrichten oder den Künstler nicht auf ihrer Lohnliste aufführen müssen.