In einer sich ständig verändernden Geschäftswelt ist die Rolle des Treuhänders besonders wichtig, insbesondere für Unternehmen in der Gastronomie- und Hotelleriebranche. Die Anpassung an neue Herausforderungen und die Integration moderner Ansätze sind entscheidend, um langfristig erfolgreich zu sein. Ein Blick auf den sich verändernden Treuhänderberuf und wie die Betriebe profitieren.
Die Schweizer Gastronomiebranche hatte in den letzten Jahren mit verschiedenen Herausforderungen zu kämpfen: von den Auswirkungen der Pandemie, über Arbeitskräftemangel bis hin zu steigenden Betriebskosten. Nun steht mit der bevorstehenden
Mehrwertsteuererhöhung per 1. Januar 2024 eine weitere Veränderung an.
Es gibt nichts Teureres als Verschwendung und unsorgfältiger Umgang mit Ressourcen. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir hier von Mitarbeitenden, Gästen, Nahrungsmitteln, Transportwegen oder Wasser und Strom sprechen. Ein Betrieb, der auf Nachhaltigkeit setzen möchte, sollte immer alle Betriebsbereiche im Blick haben.
Die Gastronomie untersteht dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Der L-GAV ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und wird dadurch auf alle Betriebe anwendbar, sobald diese gastgewerbliche Leistungen anbieten.
Die künstliche Intelligenz ist in aller Munde – sie ist bereits seit vielen Jahren auf dem Vormarsch. In den letzten Monaten hat das Tempo der Entwicklung rapide zugenommen, insbesondere bei der Entwicklung und dem Einsatz von ChatGPT.
Preisanpassungen sind aufgrund globaler Entwicklungen wie dem Krieg in der Ukraine unausweichlich geworden. Nur: Wie sollen Gastronomen vorgehen?
Viele Gastronomen bezahlen Künstlerinnen und Künstler für ihren Auftritt noch immer in Form von Gutscheinen, Bargeldbeträgen oder durch eine Topfkollekte. Sie sind diesbezüglich der Meinung, dass sie als Auftraggeber keine Sozialabgaben entrichten oder den Künstler nicht auf ihrer Lohnliste aufführen müssen.
Gastroconsult ernennt David Kohler zum Fachbereichsleiter Treuhand und Finanzen. Der Standortleiter Luzern wurde vom Verwaltungsrat einstimmig für diese Position gewählt und hat am 1. Juni 2023 seine neue Funktion übernommen
Die meisten Unternehmen verfügen über eine Website. Sobald dort Nutzerdaten erfasst werden, braucht es zwingend eine Datenschutzerklärung.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz sind Unternehmen noch stärker verpflichtet, ihre Kunden-, Mitarbeiter-, Finanz- und andere sensible Daten bestmöglich zu schützen. Bis zum Inkrafttreten bleiben noch ein paar Monate Zeit. Wir zeigen auf, was sich ändert und was Unternehmen jetzt tun müssen.