Revisionen sind unangenehm und werden von vielen als notwendiges Übel angesehen. Nicht bei uns. Wir sehen unsere Rolle als wertvollen Sparringpartner, der Ihnen dabei hilft, die Qualität der Jahresrechnung zu verbessern und die gesetzlichen Pflichten einzuhalten. Zudem wird durch die Berichterstattung an das zuständige Organ das Vertrauen in die Buchhaltung erhöht.
Als Unternehmen mit neun oder weniger Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können Sie sich von der gesetzlichen Revisionspflicht befreien (opting out), jedoch bereits ab zehn Vollzeitstellen ist die Durchführung einer jährlichen Revision der Jahresrechnung gesetzlich vorgeschrieben. Wir begleiten Sie bei dieser Aufgabe von A bis Z und unterstützen Sie dabei, wesentliche Mängel in der Buchhaltung zu beheben. Auch bei weiteren oder vertieften Prüfungen in Zusammenhang mit einer Umwandlung, einer Gründung, einer Fusion sowie einer Kapitalerhöhung oder -reduktion sind wir an Ihrer Seite.
Tiefgreifende Kenntnisse im Finanzbereich sind das Eine. Mindestens so wichtig ist das Verständnis für den Betrieb und die Branche. Bei Gastroconsult arbeiten Wirtschaftsprüfer mit einem Bezug zur Gastronomie. Wir verstehen die Herausforderungen des Alltags in Restaurants und Hotels. Deshalb können wir bei einer Revision auch Optimierungsmöglichkeiten finden, die Ihr Unternehmen wirtschaftlich voranbringen. Ein echter Mehrwert für Sie.
Eine Revision muss von Gesetzeswegen unabhängig stattfinden. Das heisst, sie muss von einer Person durchgeführt werden, die nicht für Ihre Buchhaltung verantwortlich und ihr Treuhänder ist. Wenn Sie mit Gastroconsult zusammenarbeiten, haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Unsere Treuhänder arbeiten eng mit unseren Revisoren zusammen. So können Sie sicher sein, dass Rückfragen effizient behandelt und allfällige Mängel sicher und schnell behoben werden können.
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