Nachhaltigkeit gewinnt in der heutigen Geschäftswelt rasant an Bedeutung. Gäste bevorzugen zunehmend lokal und umweltfreundlich produzierte Produkte, was die Gastronomie vor neue Herausforderungen stellt. Wie lässt sich nachhaltig investieren und trotzdem Steuern sparen?
Investitionen in privat gehaltene Liegenschaften können meist erst bei einem späteren Verkauf steuerlich abgezogen werden. Doch Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bilden hier eine Ausnahme: Diese dürfen in den meisten Kantonen bereits im Jahr der Ausgaben abgezogen werden.
Diese Spezialregelung gilt beispielweise für die Erstellung von Photovoltaikanlagen. Wenn Sie gleichzeitig auch noch eine Speicherbatterie und eine E-Ladestation für das Elektroauto einbauen, können diese Kosten je nach Kanton ebenfalls abgezogen werden.
Bei grösseren Investitionen besteht unter Umständen sogar die Möglichkeit, die Abzüge auf bis zu drei Jahre zu verteilen und so die Steuerlast nachhaltig zu senken. Dies gilt auch für den gleichzeitigen Einbau von Speicherbatterien, E-Ladestationen, energieeffizienten Fenstern, besseren Isolierungen oder einem Anschluss an das Fernwärmesystem.
Besonders interessant: Rückbaukosten für den Abriss und Neubau einer stark sanierungsbedürftigen Liegenschaft sind seit einigen Jahren ebenfalls steuerlich absetzbar.
Gastronomen, die ihre Immobilien optimieren wollen, können so nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch steuerlich profitieren.
Wenn eine Liegenschaft zum Geschäftsvermögen eines Einzelunternehmers gehört oder im Besitz einer Aktiengesellschaft oder GmbH ist, gelten andere steuerliche Regeln als bei privaten Liegenschaften. Investitionen müssen zunächst aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Allerdings bieten viele Kantone auch hier Sonderregelungen für Energiesparmassnahmen an, die eine schnellere Abschreibung ermöglichen. Für Gastronomen, die in umweltfreundliche Technologien investieren, kann dies besonders vorteilhaft sein. So können in vielen Kantonen Photovoltaikanlagen innerhalb der ersten zwei Jahre mit bis zu 50 Prozent des Buchwerts abgeschrieben werden. Auch erhaltene Subventionen können je nach Kanton im selben Jahr abgeschrieben werden.
Durch eine kluge Planung lassen sich so das steuerbare Ergebnis und die Steuerlast erheblich senken.
Neben baulichen Massnahmen können auch Investitionen in energieeffiziente Maschinen und Geräte steuerliche Vorteile bieten. Der Austausch alter, stromintensiver Geräte durch moderne, energieeffiziente Modelle kann sofort oder über wenige Jahre abgeschrieben werden, was je nach Kanton unterschiedlich geregelt ist.
Die Steuererleichterungen sind nur ein Teil des Nutzens: Nachhaltige Investitionen zahlen sich oft langfristig durch geringere Betriebskosten aus. Gastronomen, die sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit positionieren, stärken ihr Image und gewinnen dadurch nicht nur treue Gäste, sondern auch neue Mitarbeitende.
Nachhaltige Investitionen bieten Gastronomen eine doppelte Chance: Sie senken nicht nur die Steuerlast, sondern stärken auch ihre Marktposition als zukunftsorientierter und umweltbewusster Betrieb. Es lohnt sich, die spezifischen steuerlichen Regelungen im jeweiligen Kanton genau zu prüfen und sich von Experten beraten zu lassen. Langfristig profitieren Betriebe sowohl finanziell als auch durch ein gestärktes, nachhaltiges Image und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit.
Autorin:
Ursula Waldburger
Fachbereichsleiterin Steuern
Diplomierte Steuerexpertin
CAS FH in Swiss VAT/MWST