Gerne weisen wir Sie auf die kantonalen Webseiten für Covid-19 Massnahmen hin. Die Massnahmen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt.
Unter den untenstehenden Links finden Sie alle Wirtschaftspolitische und steuerliche Massnahmen jedes Kantons.
Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu – es lohnt sich.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Diese gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2020.
Gerne weisen wir Sie auf die Webseite von GastroSuisse hin. GastroSuisse stellt auf ihrer Webseite die aktuellsten Merkblätter, FAQ, Musterschreiben und Anleitungen zur momentaner Situation zur Verfügung.
Der Bundesrat hat diverse neue Entscheide bekanntgegeben. Gerne informieren wir Sie nachstehend über diese neuesten Regelungen:
Das Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen. Davon ausgenommen sind Verpflegungsangebote in obligatorischen Schulen, die im Konzept für obligatorische Schulen geregelt sind, sowie nicht öffentlich zugängliche Betriebe (kein Schutzkonzept erforderlich, sofern es sich nicht um eine öffentlich zugängliche Veranstaltung handelt). Die nachfolgend aufgeführten Massnahmen müssen von allen Betrieben eingehalten werden. Die kantonalen Behörden führen Kontrollen durch. Die Unternehmen können zusätzliche betriebsspezifische Massnahmen umsetzen. Bereits geltende gesetz-liche Hygiene- und Schutzrichtlinien müssen weiterhin eingehalten werden (z. B. im Lebensmittelbereich und für den allgemeinen Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden). Im Übrigen gelten sämtliche Bestim-mungen der Covid-19-Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Co-vid-19-Epidemie.
Der Bundesrat hat entschieden: Ab Montag, 22. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Folgende Abbildung zeigt die neuen Lockerungen auf einen Blick:
Die Coronakrise ist in aller Munde und hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Nichts ist wie vorher, doch eine Krise kann auch eine Chance sein. Weichen können neu gestellt, alte Zöpfe abgeschnitten, Entscheidungen gefällt werden. Und in der Gastronomiebranche gilt mehrheitlich: nicht lange fackeln. Handeln.
Anlässlich der schriftlich durchgeführten Generalversammlung wurden, jeweils ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen, der Geschäftsbericht 2019 und die am 30. September 2020 abgeschlossene Jahresrechnung genehmigt und den Verwaltungsräten sowie der Geschäftsleitung Decharge erteilt. Zudem wurde einstimmig beschlossen, den Gewinnvortrag von CHF 412'943 auf neue Rechnung vorzutragen. Ebenfalls einstimmig wurden sämtliche Verwaltungsräte wiedergewählt; die Herren Walter Höhener, Präsident, Jakob Huber, Delegierter, und Ezio Zago, Mitglied, bis zur Generalversammlung 2021, die übrigen Mitglieder für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren. Bestätigt für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde im Übrigen die KPMG als Revisionsstelle.
Das Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19 gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen, gültig ab dem 6. Juni 2020.
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere Lockerungen beschlossen. Nachstehend sind die Massnahmen festgehalten. Folgende Abbildung zeigt die neuen Lockerungen auf einen Blick: