Die Covid-19-Pandemie zeigt, wie wichtig eine finanzielle Planung für ein Unternehmen ist.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 19. November 2020 die Schweizer Bevölkerung über diverse Massnahmen informiert. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen.
Claude Babey ist Direktor Kundentools bei Gastroconsult.
Im aktuellem GastroJournal liefert er uns seine Erkenntnisse und Tipps zum Thema Digitalisierung.
Gerne weisen wir Sie auf die kantonalen Webseiten für Covid-19 Massnahmen hin. Die Massnahmen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt.
Unter den untenstehenden Links finden Sie alle Wirtschaftspolitische und steuerliche Massnahmen jedes Kantons.
Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu – es lohnt sich.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Diese gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2020.
Gerne weisen wir Sie auf die Webseite von GastroSuisse hin. GastroSuisse stellt auf ihrer Webseite die aktuellsten Merkblätter, FAQ, Musterschreiben und Anleitungen zur momentaner Situation zur Verfügung.
Der Bundesrat hat diverse neue Entscheide bekanntgegeben. Gerne informieren wir Sie nachstehend über diese neuesten Regelungen:
Das Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen. Davon ausgenommen sind Verpflegungsangebote in obligatorischen Schulen, die im Konzept für obligatorische Schulen geregelt sind, sowie nicht öffentlich zugängliche Betriebe (kein Schutzkonzept erforderlich, sofern es sich nicht um eine öffentlich zugängliche Veranstaltung handelt). Die nachfolgend aufgeführten Massnahmen müssen von allen Betrieben eingehalten werden. Die kantonalen Behörden führen Kontrollen durch. Die Unternehmen können zusätzliche betriebsspezifische Massnahmen umsetzen. Bereits geltende gesetz-liche Hygiene- und Schutzrichtlinien müssen weiterhin eingehalten werden (z. B. im Lebensmittelbereich und für den allgemeinen Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden). Im Übrigen gelten sämtliche Bestim-mungen der Covid-19-Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Co-vid-19-Epidemie.
Der Bundesrat hat entschieden: Ab Montag, 22. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Folgende Abbildung zeigt die neuen Lockerungen auf einen Blick:
Die Coronakrise ist in aller Munde und hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Nichts ist wie vorher, doch eine Krise kann auch eine Chance sein. Weichen können neu gestellt, alte Zöpfe abgeschnitten, Entscheidungen gefällt werden. Und in der Gastronomiebranche gilt mehrheitlich: nicht lange fackeln. Handeln.