Die meisten Unternehmen verfügen über eine Website. Sobald dort Nutzerdaten erfasst werden, braucht es zwingend eine Datenschutzerklärung.
Wenn man online etwas kauft. eine Offerte einholt, ein Abonnement abschliesst, sich für einen Newsletter registriert oder an einem Wettbewerb teilnimmt, gibt man dabei immer eine bestimmte Menge an persönlichen Daten preis: Name, Adresse, Telefon, Mailadresse, vielleicht Angaben zu Beruf, Geburtsdatum, Hobby oder zur familiären Situation. Solche Personendaten müssen ab 1. September 2023 besser vor Missbrauch geschützt werden.Die wichtigen Elemente, die in eine Datenschutzerklärung gehören, sind vorgegeben. Sie beschreiben einerseits, was mit den Daten geschieht und welche Sicherungsmechanismen im Umgang damit bestehen. Sie machen aber auch transparent, wer für die Website verantwortlich ist und wen man als Nutzer bei Bedarf kontaktieren kann. Letzteres ist insofern wichtig, weil Nutzer ein Anrecht darauf haben, Auskunft über den Umgang mit ihren Daten oder auch die Löschung zu verlangen. Im Umgang mit und sorgfältiges Handeln nötig. Auch für diesen Fall rüstet man sich idealerweise schon vorab.
Quelle: TreuhandSuisse