Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 folgende Anpassungen betreffend der Kurzarbeit (gültig ab 1. Juli 2021) vorgenommen:
Erhöhung Bezugsdauer Kurzarbeit
und Verlängerung des vereinfachten Verfahrens
- Die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wurde auf 24 Monate erhöht. Die Erhöhung der Höchstbezugsdauer gilt bis zum 28. Februar 2022.
- Das vereinfachte Verfahren wird vorerst bis zum 30. September 2021 verlängert
Rapport von Ausfallstunden
- Ab dem 1. Juli 2021 wird der „Rapport wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden“ wiedereingeführt. Die Arbeitnehmenden bestätigen in diesem Formular ihre Ausfallstunden und erklären weiterhin mit der Kurzarbeit einverstanden zu sein.
Verlängerung Anspruch KAE
- Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung wird bis am 30. September 2021 verlängert für: Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen sind anspruchsberechtigt, sofern die betriebliche Tätigkeit durch behördlich angeordnete Massnahmen weiterhin erheblich eingeschränkt ist.
Wiedereinführung Karenztag
- Ab dem 1. Juli 2021 gilt wieder eine Karenzzeit von einem Tag. Dies bedeutet, dass die Kurzarbeitsentschädigung erst ab dem 2. Tag bezahlt wird und der Arbeitgeber die Entschädigung für jeweils einen Tag pro Monat selber tragen muss.
Am 18. Juni 2021 hat der Bundesrat betreffend Corona-Erwerbsersatz Folgendes beschlossen:
- Der Corona-Erwerbsersatz wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert.
- Gesuche für den Leistungsbezug können bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
- Ab dem 1. Juli 2021 können die Beiträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet werden.