Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 11. Dezember
2020 die Schweizer Bevölkerung über diverse Massnahmen informiert. Darüber hinaus
bestehen kantonale Massnahmen. Nachstehend finden Sie unter Abschnitt 1) die
Massnahmen auf Bundesebene und unter Abschnitt 2) die kantonalen Auflagen.
1) Massnahmen auf Bundesebene
Nachstehend finden Sie die wichtigsten
Informationen. Die Massnahmen auf einen Blick:
Sperrstunde ab 19
Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
- Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen.
- Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.
- Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
- Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
- Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben
Ausnahme für
Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung
- Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten.
- Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt.
Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.
Veranstaltungen
verboten
- Öffentliche Veranstaltungen werden verboten.
- Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Private Treffen:
Weiterhin maximal 10 Personen
- Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt.
- Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.
Sport und Kultur:
Höchstens zu fünft
- Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt.
- Kontaktsportarten bleiben verboten.
- Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum.
- Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Bundesrat will
Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen erweitern
- Die Schweiz will zusätzliche Mittel bereitstellen, um die wirtschaftlichen Schäden der Coronavirus-Krise abzufedern.
- Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, das Härtefallprogramm um weitere 1,5 Milliarden auf 2,5 Milliarden Franken aufstocken. Kantone, die besonders stark von Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen seien, sollten gezielt unterstützt werden. Zusätzlich zu Kulturunternehmen sollen auch Kulturschaffende Ausfallentschädigungen erhalten.
- Wie der Bundesrat für allfällige weitere
Verschärfungen vorgehen will, diskutiert der Bundesrat an seiner Sitzung vom
18. Dezember 2020.
2) Kantonale Auflagen
Die Massnahmen pro Kanton sind auf den Seiten der jeweiligen
Kantone ersichtlich. Hier sehen Sie auch, welcher Kanton eine günstige
epidemiologische Entwicklung hat und dem es erlaubt ist, die Sperrstunde bis
auf 23 Uhr auszuweiten.
Unter folgendem Link finden Sie die Links, die zu den
Webseiten der Kantone führen.
Link Kantonale Massnahmen
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