Die Gastrobranche erlebt als Folge von Covid-19 seit einem Jahr eine turbulente Zeit und wird mit einer Situation konfrontiert, die unsere Generation in diesem Ausmass noch nie erlebt hat.
Die Gastroconsult AG versucht in dieser schwierigen Zeit, ihre Kundinnen und Kunden so gut wie möglich zu unterstützen. Diese ausserordentlichen Arbeiten betreffen vor allem Unterstützungen in den Bereichen der Kurzarbeitsentschädigungen, der Erwerbsersatzentschädigungen, der Covid-19-Bürgschaftskredite, der Härtefallgelder, der Mietzinsherabsetzungen, der Epidemieversicherungen, der Budgetierungen und der Liquiditätsplanungen.
Gleichzeitig stehen die Arbeiten für die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 an. Gerade in Zeiten von Corona sind diese Arbeiten eine grosse Herausforderung. Folgende vier Bereiche geben einen kurzen, nicht abschliessenden Einblick, welche Punkte zwingend zu beachten sind:
Berechtigung Anspruch, Vollständigkeit Abrechnungen, Deklaration Mehrwertsteuer-Abrechnung Ziffer 910, Lohnmeldungen Sozialversicherungen auf 100%-Bruttolöhne, Deklaration im Lohnausweis Ziffer 7.
Berechtigung Anspruch, Vollständigkeit Abrechnungen, Verbuchung erfolgsneutral, Deklaration separat in privater Steuererklärung, Relevanz für Säule 3aAbzug, Relevanz für Steuerplanung/-optimierung.
Berechtigung Anspruch, Ausweis im langfristigen Fremdkapital (verzinslich), Auszahlungen von Dividenden verboten, Gewährungen und Rückzahlungen von Darlehen an Beteiligte verboten, Berechnung Überschuldung nicht als Fremdkapital.
Berechtigung Anspruch, Verbuchung im langfristigen Fremdkapital (Darlehen) oder im ausserordentlichen Ertrag (à-fonds-perdu-Beitrag), Deklaraton in Mehrwertsteuer-Abrechnung Ziffer 900 (à-fonds-perdu-Beitrag).
Der Gesetzgeber verlangt zwingend die Einhaltung der genannten Punkte und wird diese stichprobenweise überprüfen. Verfehlungen werden teilweise mit hohen Bussen sanktioniert.