Regelmässig werden wir
bezüglich Nutzniessungsrecht, Wohnrecht und Immobilien-Leibrentenvertrag
angefragt. Mit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts am 1. Januar 2023 haben
diese Anfragen deutlich zugenommen.
In der Schweiz sind
Immobilien-Leibrente, Wohnrecht und Nutzniessung rechtliche Instrumente, mit
denen Nutzungs- oder Eigentumsrechte an einer Immobilie übertragen werden
können.
Nachfolgend nun die
Hauptunterschiede zwischen diesen drei Vertragstypen:
Das Nutzniessungsrecht ist
ein Vertrag, mit dem eine Person (Nutzniesser) eine Immobilie, die im Eigentum
einer anderen Person steht, für eine bestimmte Dauer nutzen kann. Dieser
anderen Person verbleibt für diese Zeit nur das sog. «nackte Eigentum» an
dieser Immobilie. Der Nutzniessungsberechtigte darf in der Immobilie wohnen,
diese vermieten oder einen Ertrag damit erzielen. Der Inhaber des «nackten
Eigentums» bleibt Eigentümer der Immobilie und kann diese verkaufen, der
Nutzniesser muss aber in Höhe des Wertes des Nutzniessungsrechts im Moment des
Verkaufs entschädigt werden. Das Nutzniessungsrecht kann ebenfalls als
Leibrente ausgestaltet sein oder befristet vereinbart werden.
Zusammenfassung: Mit einem
Immobilien-Leibrentenvertrag kann eine Person eine Liegenschaft verkaufen und
diese gleichzeitig bis zu ihrem Tod weiter nutzen. Das Wohnrecht ermöglicht
einer Person, in einer Immobilie zu wohnen, ohne deren Eigentümerin zu sein.
Mit dem Nutzniessungsrecht kann eine Person eine Liegenschaft, die sich im
Eigentum einer anderen Person befindet, für eine bestimmte Zeitdauer nutzen.
Jeder dieser Vertragstypen
hat je nach Bedürfnissen und Zielen der involvierten Parteien seine Vor- und
Nachteile.
Die Expertinnen und
Experten von Gastroconsult beraten Sie gerne bezüglich der Lösung, die für Sie
am besten geeignet ist.
Autor: Jean-Louis Donzé
Standortleiter
Gastroconsult Saignelégier