Bei der Übergabe eines Betriebs kommt es häufig vor, dass die Liegenschaft
und/oder das Inventar, der Warenbestand eines Unternehmens an einen anderen
Betreiber verkauft werden.
Die Übertragung von Immobilien oder Immobilienanteilen – mit Ausnahme
des Grundstückswerts – sowie die Übertragung von Vermögenswerten, d. h.
insbesondere von Inventar, Waren- und Lieferbeständen , kann unter bestimmten Bedingungen mehrwertsteuerbefreit
erfolgen.
Das Meldeverfahren, d. h. das Formular Nr. 764 nach Art. 38 MWSTG,
ermöglicht es dem Verkäufer und dem Käufer, diese Umsätze mehrwertsteuerbefreit
zu tätigen. In diesem speziellen Fall des Meldeverfahrens werden Geldflüsse
vermieden: Der Verkäufer stellt keine Mehrwertsteuer in Rechnung und der Käufer
muss keine Mehrwertsteuer zahlen.
Allerdings müssen bei diesem Meldeverfahren bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sein:
Wenn das Formular für
das Meldeverfahren nicht ausgefüllt wird, wird die Vermögensübertragung als
Lieferung und/oder Dienstleistung beim Verkäufer besteuert. Dieser ist dafür verantwortlich, dass das
Formular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern eingereicht wird.
Wenn sich jedoch der Nutzungsanteil der übertragenen Güter ändert, wird
eine Nutzungsänderung vorgenommen, die entweder zu einer steuerpflichtigen
Leistung (z. B. Eigenverbrauch[bhm1] ) oder zu einer späteren Einlageentsteuerung beim Käufer führt. Diese Besonderheiten sind
Einzelfälle, die einer genaueren Analyse bedürfen; daher geben Ihnen die
Berater von Gastroconsult gerne weitere Informationen, wenn Sie mit dieser
Problematik konfrontiert sind.
Autorin:
Fabienne Epiney
Direktorin
Sitzleiterin Gastroconsult Sion