Donnerstag, 24. März 2022

Welche mehrwertsteuerlichen Auswirkungen hat es, wenn ein Gastronom und/oder Hotelier seinen Betrieb verkauft?

Bei der Übergabe eines Betriebs kommt es häufig vor, dass die Liegenschaft und/oder das Inventar, der Warenbestand eines Unternehmens an einen anderen Betreiber verkauft werden.

Die Übertragung von Immobilien oder Immobilienanteilen – mit Ausnahme des Grundstückswerts – sowie die Übertragung von Vermögenswerten, d. h. insbesondere von Inventar, Waren- und Lieferbeständen , kann unter bestimmten Bedingungen mehrwertsteuerbefreit erfolgen.

Das Meldeverfahren, d. h. das Formular Nr. 764 nach Art. 38 MWSTG, ermöglicht es dem Verkäufer und dem Käufer, diese Umsätze mehrwertsteuerbefreit zu tätigen. In diesem speziellen Fall des Meldeverfahrens werden Geldflüsse vermieden: Der Verkäufer stellt keine Mehrwertsteuer in Rechnung und der Käufer muss keine Mehrwertsteuer zahlen. 

Allerdings müssen bei diesem Meldeverfahren bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sind mehrwertsteuerpflichtig.
  • Alle Belege im Zusammenhang mit der Übertragung (Rechnungen, Kaufverträge,Kaufurkunde) müssen einen Hinweis auf die Anwendung des Meldeverfahrens bzw. das Ausfüllen des Formulars 764 nach Art. 38 MWSTG enthalten.
  • Das übertragene Vermögen muss weiterhin für die Erbringung von steuerpflichtigen Leistungen verwendet werden. 
  •  Die übertragene Liegenschaft muss weiterhin ausschliesslich für unternehmerische Tätigkeiten verwendet werden, die Anspruch auf steuerpflichtige Leistungen geben.

Wenn das Formular für das Meldeverfahren nicht ausgefüllt wird, wird die Vermögensübertragung als Lieferung und/oder Dienstleistung beim Verkäufer besteuert.  Dieser ist dafür verantwortlich, dass das Formular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern eingereicht wird. 
Wenn sich jedoch der Nutzungsanteil der übertragenen Güter ändert, wird eine Nutzungsänderung vorgenommen, die entweder zu einer steuerpflichtigen Leistung (z. B. Eigenverbrauch[bhm1] ) oder zu einer späteren Einlageentsteuerung beim Käufer führt. Diese Besonderheiten sind Einzelfälle, die einer genaueren Analyse bedürfen; daher geben Ihnen die Berater von Gastroconsult gerne weitere Informationen, wenn Sie mit dieser Problematik konfrontiert sind.

Autorin: 
Fabienne Epiney
Direktorin
Sitzleiterin Gastroconsult Sion 

Cookies und Datenschutz

Diese Webseite verwendet temporäre Cookies. Mit dem Verbleiben auf dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Diese Cookies werden beim Verlassen dieser Webseite in Ihrem Browser wieder gelöscht. Mehr Informationen über Cookies und Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung