Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der
wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes
Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Zusammen mit
den früher angekündigten 10 Milliarden Franken Unterstützung stehen nun über 40
Milliarden Franken zur Verfügung. Dank der flexiblen Ausgestaltung der
sogenannten Schuldenbremse und der tiefen Staatsschulden der Schweiz ist der
Bundesrat zu solchen Massnahmen fähig.
Die Botschaft des Bundesrates ist ermutigend. Jede Person
wird gemäss gemachten Äusserungen ein Gehalt erhalten. Gerne fassen wir die
verschiedenen Punkte im Folgenden für Sie zusammen:
Liquiditätshilfen
- Schneller Zugang zu vom Bund garantierten Bankkrediten für gesunde Unternehmen bis zu 10% des Umsatzes.
- Beträge bis CHF 0.5 Mio. sollen von den Banken sofort ausbezahlt und zu 100% vom Bund garantiert werden.
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Beträge über CHF 0.5 Mio. unterliegen einer kurzen Bankprüfung und sollen zu 85% vom Bund abgesichert werden.
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Der Bundesrat hat ausdrücklich erwähnt, dass Sie sich bereits in dieser Woche an Ihre Hausbank wenden sollten, wenn Ihr Unternehmen Geld braucht. In den einzelnen Kantonen wird in aller Regel ab Beginn dieser Woche 13/2020 eine Hotline eröffnet. Die meisten Geschäftsbanken haben zudem auf ihren Homepages bereits umfassende Informationen aufgeschaltet.
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Ab nächster Woche wird schnelle Unterstützung geleistet. Die Liquiditätsentscheide sollen innerhalb weniger Tage erfolgen.
- Die Kredite werden grundsätzlich als Überbrückungsfinanzierung gewährt und sind in aller Regel rückzahlungspflichtig.
Ausweitung und
Vereinfachung der Kurzarbeit
- Vereinfachte Werkzeuge zur Reduzierung der
Arbeitszeit
- Kurzarbeitszeitentschädigung auch für
Auszubildende, befristete Verträge und für Personen im Dienst einer
Organisation für Temporärarbeit
- Kurzarbeitszeitentschädigung auch für arbeitgeberähnliche
Angestellte (Angestellte der eigenen GmbH, der eigenen AG etc.) und auch für
den mitarbeitenden Ehepartner bzw. die mitarbeitende Ehepartnerin. Sie können
eine Pauschale von CHF 3'320 für eine Vollzeitstelle geltend machen.
- Aufhebung der Wartefrist (Karenzfrist) und damit
keine Verzögerung mehr auf Kosten des Unternehmens; Kurzarbeitszeitentschädigung
ab dem 1. Tag.
- Keine Pflicht mehr, Überstunden vor dem Recht
auf Kurzarbeitszentschädigung auszugleichen.
Entschädigung bei
Erwerbsausfällen für Selbständige
- Eine Entschädigung ist für Schulschliessungen,
ärztlich verordnete Quarantäne und behördliche Schliessung von Betrieben
vorgesehen.
- Die Entschädigung wird in Anlehnung an die
Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt und in Form von Taggeldern durch die
AHV-Ausgleichskasse ausgerichtet.
- Die Entschädigung beträgt 80% des Einkommens,
mindestens CHF 111 CHF und höchstens CHF 196 pro Tag.
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte
- In Analogie zu den Entschädigungen für Selbständige
haben auch angestellte Personen, die unter Quarantäne stehen und solche, die
aufgrund von Schulschliessungen für ihre Kinder sorgen müssen, Anspruch auf
eine EO-Entschädigung. Die Taggeldregelungen entspricht jener für Selbständige.
Maximal 10 Tage für Personen in Quarantäne bzw. 30 Tage für Personen mit
Betreuungsaufgaben.
Steuern für Unternehmungen (Personen- und Kapitalgesellschaften)
Die Zahlung der Bundessteuer und der Mehrwertsteuer kann
ohne Verzugszinsen für die Zeit vom 21. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020
verschoben werden.
Sozialversicherung
Die von der Krise betroffenen Unternehmen können von
vorübergehenden, zinslosen Zahlungsaufschüben von Sozialversicherungszahlungen
(AHV/IV/EO/ALV) profitieren.
Rechtsstillstand im
Betreibungswesen
In der Zeit vom 19.03.2020 bis 04.04.2020 dürfen
Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz weder betrieben noch in
Konkurs gebracht werden.
Mietvertrag
Der Bundesrat rät Ihnen, sich mit Ihrem Vermieter in
Verbindung zu setzen und eine für die Dauer der Betriebsschliessung einvernehmliche
Regelung zu finden.
Schliesslich plant der Bundesrat, sein Paket zu verfeinern
und zu vervollständigen. Genauere Informationen werden Ihnen laufend zugesandt.
Wir hoffen, dass diese guten Nachrichten Ihnen helfen werden, diese heikle
Phase für alle zu überstehen.
Wir wünschen Ihnen von Herzen gute Gesundheit. Bleiben Sie zuversichtlich;
die Nachrichten des Bundesrats geben Anlass dazu.
Ihre Gastroconsult AG