Sonntag, 22. März 2020

Coronavirus | Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Zusammen mit den früher angekündigten 10 Milliarden Franken Unterstützung stehen nun über 40 Milliarden Franken zur Verfügung. Dank der flexiblen Ausgestaltung der sogenannten Schuldenbremse und der tiefen Staatsschulden der Schweiz ist der Bundesrat zu solchen Mass­nahmen fähig.

Die Botschaft des Bundesrates ist ermutigend. Jede Person wird gemäss gemachten Äusserungen ein Gehalt erhalten. Gerne fassen wir die verschiedenen Punkte im Folgenden für Sie zusammen:

Liquiditätshilfen

  • Schneller Zugang zu vom Bund garantierten Bankkrediten für gesunde Unternehmen bis zu 10% des Umsatzes.
  • Beträge bis CHF 0.5 Mio. sollen von den Banken sofort ausbezahlt und zu 100% vom Bund garantiert werden.
  • Beträge über CHF 0.5 Mio. unterliegen einer kurzen Bankprüfung und sollen zu 85% vom Bund abgesichert werden.
  • Der Bundesrat hat ausdrücklich erwähnt, dass Sie sich bereits in dieser Woche an Ihre Hausbank wenden sollten, wenn Ihr Unternehmen Geld braucht. In den einzelnen Kantonen wird in aller Regel ab Beginn dieser Woche 13/2020 eine Hotline eröffnet. Die meisten Geschäftsbanken haben zudem auf ihren Homepages bereits umfassende Informationen aufgeschaltet.
  • Ab nächster Woche wird schnelle Unterstützung geleistet. Die Liquiditätsentscheide sollen innerhalb weniger Tage erfolgen.
  • Die Kredite werden grundsätzlich als Überbrückungsfinanzierung gewährt und sind in aller Regel rückzahlungspflichtig.

Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit

  • Vereinfachte Werkzeuge zur Reduzierung der Arbeitszeit
  • Kurzarbeitszeitentschädigung auch für Auszubildende, befristete Verträge und für Personen im Dienst einer Organisation für Temporärarbeit
  • Kurzarbeitszeitentschädigung auch für arbeitgeberähnliche Angestellte (Angestellte der eigenen GmbH, der eigenen AG etc.) und auch für den mitarbeitenden Ehepartner bzw. die mitarbeitende Ehepartnerin. Sie können eine Pauschale von CHF 3'320 für eine Vollzeitstelle geltend machen.
  • Aufhebung der Wartefrist (Karenzfrist) und damit keine Verzögerung mehr auf Kosten des Unternehmens; Kurzarbeitszeitentschädigung ab dem 1. Tag.
  • Keine Pflicht mehr, Überstunden vor dem Recht auf Kurzarbeitszentschädigung auszugleichen.

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

  • Eine Entschädigung ist für Schulschliessungen, ärztlich verordnete Quarantäne und behördliche Schliessung von Betrieben vorgesehen.
  • Die Entschädigung wird in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt und in Form von Taggeldern durch die AHV-Ausgleichskasse ausgerichtet.
  • Die Entschädigung beträgt 80% des Einkommens, mindestens CHF 111 CHF und höchstens CHF 196 pro Tag.

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte

  • In Analogie zu den Entschädigungen für Selbständige haben auch angestellte Personen, die unter Quarantäne stehen und solche, die aufgrund von Schulschliessungen für ihre Kinder sorgen müssen, Anspruch auf eine EO-Entschädigung. Die Taggeldregelungen entspricht jener für Selbständige. Maximal 10 Tage für Personen in Quarantäne bzw. 30 Tage für Personen mit Betreuungsaufgaben.

Steuern für Unternehmungen (Personen- und Kapitalgesellschaften)

Die Zahlung der Bundessteuer und der Mehrwertsteuer kann ohne Verzugszinsen für die Zeit vom 21. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verschoben werden.

Sozialversicherung

Die von der Krise betroffenen Unternehmen können von vorübergehenden, zinslosen Zahlungs­aufschüben von Sozialversicherungszahlungen (AHV/IV/EO/ALV) profitieren.

Rechtsstillstand im Betreibungswesen

In der Zeit vom 19.03.2020 bis 04.04.2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz weder betrieben noch in Konkurs gebracht werden.

Mietvertrag

Der Bundesrat rät Ihnen, sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen und eine für die Dauer der Betriebsschliessung einvernehmliche Regelung zu finden.

Schliesslich plant der Bundesrat, sein Paket zu verfeinern und zu vervollständigen. Genauere Informationen werden Ihnen laufend zugesandt. Wir hoffen, dass diese guten Nachrichten Ihnen helfen werden, diese heikle Phase für alle zu überstehen.

Wir wünschen Ihnen von Herzen gute Gesundheit. Bleiben Sie zuversichtlich; die Nachrichten des Bundesrats geben Anlass dazu.

Ihre Gastroconsult AG

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