Hier finden Sie Antworten unserer Experten auf häufig gestellte Fragen rund um GastroTime Arbeitszeitkontrolle.
Bei technischen Fragen können Sie jederzeit unsere Hotline anrufen: Hotline Raum Bern - Aargau Tel. 0900 100 101, übrige Schweiz Tel. Tel. 0900 24 12 24.
Die Versionen 2013 und Serverlight von
GastroTime führen diese Reduzierung automatisch aus.
Auf älteren Versionen bitte wie folgend vorgehen:
Falls der Mitarbeiter mehr als zwei Monate arbeitsunfähig ist, kann nach Art.
17 des L-GAV die Ferien im Falle von Krankheit, Militärdienst oder Unfall
reduziert werden. Die Reduktion von 1/12 kann erst ab dem zweiten kompletten
Monat vorgenommen werden. Im GastroTime müssen Sie wie folgt vorgehen:
1. Erfassen Sie das Austrittsdatum welches dem letzten Tag des ersten Monats
der Krankheit, des
Militärdienstes oder Unfalls.
2. Drucken Sie alle Abrechnungen (Total 3).
3. Erfassen Sie das Eintrittsdatum welches dem ersten Tag des 2. Monats der
Abwesenheit
entspricht.
4. Geben Sie 0 Tage im Feld "Ferientage" ein (beachten Sie die
Fehlermeldung nicht).
5. Wählen Sie die Initialreporte aus.
Wenn ihr Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist, fahren Sie bitte wie oben beschrieben
fort in dem Sie ihm die zustehenden Ferien wieder eintragen
Im Dialogfenster „Bezahlte Arbeitszeit pro Mitarbeiter“, unter Bezahlte Überstunden, 10 St erfassen. Die Stunden werden von der Gesamtberechnung der Arbeitsdauer abgezogen.
Die Krankheit
wird zu 1/7 der wöchentlichen Arbeitszeit berechnet, wie die Ferien und Unfälle
Absenzen. 1/7 von 42Std stellt 6 Stunden dar. Bemerken Sie dass, wenn ein
Mitarbeiter eine ganze Woche (7 Tage) abwesend wäre, gäbe es keine fehlende
Stunde (7 x 6 Stunden).
Das „Eintrittsdatum“ ihrer Mitarbeiter soll dem Datum des Anfangs der Kontrolle der Stunden mit Hilfe von GastroTime entsprechen und nicht dem Vertragsanfangs-Datum des Mitarbeiters in Ihrem Unternehmen. (In diesem letzten Fall wird die Software eine ganze Periode mit bedingten aber nicht geprüften Stunden gebucht haben). In der " Personalverwaltung", wo Sie die Liste Ihres Personals finden, sehen Sie auch die Daten sowie jeweiliger Eintrittsdatum. Schauen Sie alle ihre Angestellten durch und ändern Sie das Eintrittsdatum entsprechend der Anfangszeit der Benutzung von GastroTime.
Zuerst muss sichergestellt sein, dass Sie eine Planung pro Mitarbeiter ausgewählt haben. Um dies zu überprüfen, gehen Sie zum Kapitel 4.1 der Bedienungsanleitung,“ Auswahl der Planung “. Ist alles korrekt, überprüfen Sie die Ein- und Austrittsdatum des betreffenden Mitarbeiters im Dialogfeld Personalverwaltung. In der Planung sind nur die Mitarbeiter aufgeführt, für die ein entsprechendes Ein- und Austrittsdatum eingetragen worden ist.
Die Arbeitszeiterfassung ist nur für die zurzeit angestellten Mitarbeiter möglich. Kontrollieren Sie die Ein und Austritts-Datum des ausgewählten Mitarbeiters in der "Personalverwaltung".
Es handelt sich um eine Arbeitsvertrages Änderung.
In der Personalverwaltung müssen Sie ein
Austritts Datum für den betreffenden
Mitarbeiter eingeben und anschließend alle Rapporte (Arbeitszeitkontrolle, monatliche und jährliche Zusammenfassungen) ausdrucken. Für den gleichen
Mitarbeiter klicken Sie dann auf „Neuer Vertrag“ geben Sie ein neues
Eintrittsdatum, sowie neue Wochenstunden ein (in unserem Beispiel 36 Stunden). Die
Saldos werden automatisch in den neuen Vertrag aufgenommen.
Für ältere Versionen wenden Sie sich
bitte an unser GastroTime Team.
In der Rubrik „Arbeitszeiterfassungen“, das Dialogfenster „Absenzen“ öffnen. Wählen Sie dann die Daten, den Prozentsatz, die Periodizität und den Abwesenheitstyp, in diesem Fall "Krankheit".
Auf GastroTime Version 2013 und Serverlight Version,
für halbtags Kompensation: wählen Sie den 50 % Satz in den Absenzen.
Auf GastroTime Version 2010,Tages Kompensation: im
Dialogfenster der "Planung"
oder "Arbeitszeiterfassung", unter "Absenz", klicken Sie
auf "nicht gearbeitet": für eine Teilkompensation auf "Absenz
Halbtag 1" oder "Absenz Halbtag 2".
Ein Angestellten hat während 3 Wochen, 6
Tage pro Woche und täglich 08H24 Min gearbeitet. Infolgedessen hat er einen
Saldo von drei „nicht genommenen Ruhetagen“ und 25H12 Min Überstunden. Während
der folgenden zwei Wochen arbeitet er nur 4 Tage pro Woche, 08H24 täglich.
Somit kann er einen 3. Ruhetag zur Kompensation nehmen, was sein Saldo von
„nicht genommenen Ruhetagen“ von 2 Tage reduziert und zugleich sein
Überstunden-Saldo auf 16H48 senkt. Nicht jeden Ruhetag zu nehmen, hat für Folge
eine Anhäufung von Überstunden.
Wenn der Mitarbeiter täglich mehr als
08H24Min gearbeitet und alle seine Ruhetage genommen hat, wird er die nur
Überstunden reduzieren müssen.
Fehlende Ruhetage: Diese Situation kommt
oft in den Saison-Betriebe vor. Wenn man während der Hochsaison nicht jede
Woche 2 Ruhetage nehmen kann, fehlen Ruhetage ende Monats. Der Mitarbeiter muss
sie dann in der Nebensaison zurücknehmen, damit die Jahresabrechnung stimmt.
Fehlende Arbeitsstunden: Der Mitarbeiter
arbeitet z.B. 8h24 pro Tag. Wenn es an gewissen Tage nicht mehr genug Arbeit
hat und er im Auftrag vom Arbeitgeber nach Hause geht, hat er ende Monats
fehlende Stunden. Um dieses zu korrigieren muss er jeden Tag etwas länger
Arbeiten bis die Stunden nachgeholt sind.
Wenn sich diese Situation regelmäßig vorstellt, muss man vielleicht den
Arbeitsprozentsatz sinken. Dieses würde eine Vertrags-Änderung bedeuten.
Das Prinzip von 2 Ruhetagen pro Woche gilt für sämtliche Mitarbeiter, auch für Teilzeitmitarbeiter. Bei diesem 80% Angestellter, muss man also wie folgend planen: 4 Arbeitstage, 2 Ruhetage und 1 Tag "nicht gearbeitet".
Stellen Sie den Mauszeiger außerhalb eines Zeitraums, Klick mit der rechten Maustaste, klicken Sie dann auf "Zeitspanne anfügen" und verschieben Sie das Feld so, dass die Zeitspanne der gewünschten Pause entspricht. Um eine geplante Zeitspanne zu verschieben, klicken Sie darauf und ziehen Sie die Maus. Um einen Zeitspanne zu löschen, positionieren Sie Ihren Cursor auf die gewünschten Zeitspanne, Klick mit der rechten Maustaste und wählen Sie "Zeitspanne löschen".
Die Absenzen die zu 1/7. berechnet sind
(z. B. Ferien, Krankheit, Unfall, u.s.w.) entsprechen bei einer
42St-Woche: 6
St, bei 43h30mn-Woche: 6h12mn und für die 45St-Woche: 6h26mn.
Die Absenzen die zu 1/5 berechnet sind.
(Todesfall, Heirat, Bildung, u.s.w.) berechnet sind, entsprechen, bei 42St-Woche:
8h24mn: bei 43h30m-Woche: 8h42mn für die 45St-Woche: 9 St.
Diese Tage sind auf dem Rapport
"Monatliche Zusammenfassung" detailliert festgelegt.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Sie setzten die Arbeitszeit auf 14h00 und geben eine Essens-Pause von 30 Min
an.
Diese wird von der Arbeitszeit abgezogen.
2. Sie lassen die Zeit auf 13h30 und geben eine Pause von 1 Minute ein.
Diese
Zeit wird nicht von der Arbeitszeit abgezogen. In beiden Fällen wird das Essen
im Arbeits-Rapport erfasst.
Benutzen Sie die „Unbezahlte Absenz“ für kurze Zeit. Im Fall einer längere unbezahlte Absenz, den Mitarbeiter „austreten“ und bei Rückkehr wieder „eintreten“, damit es in dieser Zeit keine Ferien und Feiertage gewährt.
Bei der Speicherung der Arbeitszeiterfassung mit einem halben Ruhetag, öffnet sich im GastroTime folgendes Fenster: „Kontrollieren Sie den Artikel L-GAV: als halber Ruhetag gilt die Zeit bis 1 2Uhr oder ab 14h30 Uhr bis zur Nachtruhe. Bitte überprüfen sie das folgende Datum“ Es ist eine Warnung um zu kontrollieren ob die Stundenerfassungen in den richtigen L-GAV gemässen Zeitabschnitten eingegeben wurden. Da das Fenster auf jedem Wochentag aufgeht, muss man OK klicken, bis es nicht mehr aufgeht
Ja, das ist normal. Das Programm bezieht sich auf die effektiven Tage: wenn der Monat 30 Tage hat, geht die Formel wie folgend: 35 Ferientage/365 Tg * 30 Tg = 2.87 Tage. Wenn der Monat 31 Tage hat = 35/365*31 = 2.97 Tage. Es ergibt einen Jahresdurchschnitt von 2.97 Tage. Am Jahresende ist das Total korrekt. Diese Berechnung ist für die Feiertage identisch.
In den Arbeitstage: 50% Arbeitszeit und
50% Krankheit erfassen.
In den Ruhetage: 50% Ruhetage und 50%
Krankheit erfassen
Versichern Sie sich, dass
in der Personalverwaltung, jedem Mitarbeiter eine angegebene ID Nummer, seinem Badge entspricht.