Der Bundesrat hat am 16. April 2020 diverse Massnahmen und Entscheidungen beschlossen, welche wir Ihnen im vorliegenden Informationsschreiben mitteilen möchten.
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie betreffen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge. Des Weiteren hat der Bundesrat die Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes verabschiedet (Überbrückungskredite).
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Zusammen mit den früher angekündigten 10 Milliarden Franken Unterstützung stehen nun über 40 Milliarden Franken zur Verfügung. Dank der flexiblen Ausgestaltung der sogenannten Schuldenbremse und der tiefen Staatsschulden der Schweiz ist der Bundesrat zu solchen Mass-nahmen fähig.
Das Coronavirus hat die ganze Welt und die Schweiz im Griff. Am Montag, 16. März 2020, hat der Bundesrat den Notstand ausgerufen und verschärfte Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus ergriffen, die das öffentliche Leben stark einschränken.
Gastgewerbe und Tourismus sind von der besonderen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus wirtschaftlich stark betroffen. Die Branchenverbände fordern deshalb rasches, unbürokratisches Handeln. Stichworte dazu sind Kurzarbeitsentschädigungen und die Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch angemessene Finanzierungslösungen.
Die ZAGG ist die schweizer Fachmesse für Gastgewerbe, Hotellerie & Gemeinschaftsgastronomie und findet vom 21. - 24. Oktober 2018 statt.
Wir freuen uns Sie an unserem Stand 004 im Foyer begrüssen zu dürfen.
Bei der Planung Ihrer persönlichen Vorsorge stehen Sie vor einigen Herausforderungen. Darum ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit den relevanten Fragen auseinandersetzen wie: Reicht das Geld aus? Muss ich mich einschränken? Wie lange spielt meine Gesundheit mit? Bin ich noch selbstbestimmt in einer Krise? Der tagtägliche Kontakt mit unseren Kunden zeigt, dass gerade bei der Vorsorge vielerorts Informationslücken bestehen. Und diese gilt es zu schliessen. Mit der Gastroconsult AG steht Ihnen ein verlässlicher und kompetenter Partner zur Seite. Wir laden Sie gerne an unseren Informationsanlass «Rendez-vous» ein.
Gemäss dem Mehrwertsteuergesetz können Lebensmittelverkäufe, welche zur Auslieferung oder zum Mitnehmen bestimmt sind, zum reduzierten Steuersatz (aktuell 2.5%, Saldosteuersatz 0.6%) abgerechnet werden, sofern geeignete Massnahmen getroffen worden sind. Der reduzierte Steuersatz gilt jedoch nicht für den Verkauf von alkoholischen Getränken, Raucherwaren und für Lebensmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren
Aufgrund einer internen Umstellung auf eine neue Telefonanlage an der Blumenfeldstrasse 20 in Zürich, sowie einer weiteren technischen Störung gibt es Probleme bei der telefonischen Verbindung.
Wir bitten Sie uns direkt per Email zu kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Gastroconsult AG
Herzlich willkommen zu unserem Kundenanlass "GastroEvent 2017" im Zentrum Paul Klee in Bern.
Unsere Referenten sind:
Prof. Marco Zingaro: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Brauche ich das?
Richard Kägi: Auf der Suche nach dem Guten
Thorsten Havener: Ohne Worte – Geheimnisse der nonverbalen Kommunikation
Seien Sie mit dabei, wir freuen uns.